Information zu Anträgen auf Auszeichnung

Anträge auf Auszeichnungen, die der DJB entscheidet, müssen bereits zum 26.07.2025 eingereicht werden.

Da die DJB-Mitgliederversammlung um über einen Monat vorverlegt wurde, verschieben sich nun alle Termine für das Einreichen der Anträge und die Sitzungen der Ehrenräte nach vorn.

Der Referent für den Ehrenrat, Martin Reißmann, hat deshalb folgende Information für alle Vereine:

 

Liebe Vereine und Mitglieder des Brandenburgischen Judo-Verbandes,

auf Grund des vorverlegten Termins der Mitgliederversammlung des DJB 2025 und somit auch der früheren Zusammenkunft des Ehrenrates des DJB, ist es erforderlich, auch die Sitzung unseres Ehrenrates im BJV vorzuverlegen.

Deshalb bitten wir Anträge auf Auszeichnungen, die durch den DJB entschieden werden, bis spätestens zum 26.07.2025 an die Geschäftsstelle des BJV einzureichen. (Posteingang bzw. Zugang der E-Mail mit dem vollständigen Antrag als PDF-Dokument). Diese Anträge werden dann an den Ehrenrat des BJV zur Prüfung und ggf. Befürwortung weitergeleitet.

An dieser Stelle noch eine Information zu Anträgen auf Auszeichnung durch den BJV:

Da nunmehr die Notwendigkeit besteht, einen Termin des Ehrenrates im 2. Halbjahr zur Beratung und Entscheidung der Anträge an den DJB festzulegen, ergibt sich die Möglichkeit für unsere Vereine, nun zu zwei Terminen Anträge auf Auszeichnung durch den BJV zu stellen.

Zusätzlich zum oben benannten Termin besteht die Möglichkeit, Anträge auf Auszeichnung durch den BJV zu einem weiteren Termin Anfang des Jahres im Vorfeld der ordentlichen MV des BJV einzureichen. Für die Vorbereitung der BJV-Mitgliederversammlung 2026 ist diese Einreichungsfrist der 16. Januar 2026 (Posteingang bzw. Zugang der E-Mail mit dem vollständigen Antrag).

Anträge auf Auszeichnungen durch den BJV (besonders mit einer Dan-Graduierung ohne technische Prüfung) außerhalb der oben benannten Einreichungstermine ohne besondere außerordentliche Begründung, werden dann jeweils dem nächsten regulären Einreichungstermin zugeordnet und auf der darauf folgenden Sitzung des Ehrenrates auf der Grundlage unserer aktuellen Ehrenordnung beraten. Wir bitten hier besonders den Punkt § 6 Punkt 4 unserer Ehrenordnung zu beachten.

Anträge auf Auszeichnung durch den DJB werden bei fristgerechter Einreichung lediglich einmal im Jahr auf der Ehrenratssitzung des BJV im 2. Halbjahr beraten und ggf. nach Befürwortung an den DJB weitergeleitet, da der Ehrenrat des DJB grundsätzlich nur einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung des DJB zusammentritt und über die eingereichten Anträge entscheidet.

 

Mit sportlichen Grüßen

Martin Reißmann
Referent Ehrenrat

Achtung

Die Trainer AB-Weiterbildung vom 6.-8. Juni wird verschoben auf das 2. Halbjahr - hier der Beitrag dazu

Bitte beachten, dass Anträge auf Auszeichnungen, die der DJB entscheidet, bis zum 26.07.2025 in der BJV-Geschäftsstelle eingereicht werden müssen - hier der Beitrag dazu

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