3.10.5 Das Wiegen weiblicher Teilnehmer muss durch weibliche Personen, das Wiegen männlicher Teilnehmer durch männliche Personen durchgeführt werden. Die Anwesenheit von Personen des anderen Geschlechts beim Wiegen ist verboten.
Minderjährigen ist es generell nicht erlaubt, nackt gewogen zu werden. Minderjährige Jungen müssen eine Unterhose, minderjährige Mädchen Unterhose und T-Shirt tragen. Hierfür wird eine Gewichtstoleranz von 100g zugelassen. In den Altersklassen einschließlich der U15 und jünger müssen sowohl Mädchen wie Jungen eine regelkonforme Judo-Hose und ein T-Shirt tragen. Hierfür wird eine Gewichtstoleranz von 500g bei Jungen und 500g bei Mädchen zugelassen. Sämtliche Regelungen in diesem Absatz gelten auch bei allen Mannschaftskämpfen.
(in kursiv die Änderung ab 2025)
Information des Bundesjugendreferenten Martin Schultheiß