Durch das Inkrafttreten der §§ 26 und 27 BbgKJG erfolgt eine Konkretisierung und Ausweitung zur verpflichtenden Einführung und Anwendung von Schutzkonzepten, wonach nun auch Sportvereine angehalten sind, ein Konzept zu entwickeln, anzuwenden, regelmäßig zu überprüfen und an neuen Gegebenheiten anzupassen.
Folgende Punkte sollten in einem Schutzkonzept enthalten sein:
- Aussagen zum Schutz vor Gewalt und zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen
- Informations-, Anhörungs-, Mit- und Selbstbestimmungsrechte der jungen Menschen sowie ihre Beschwerderechte und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme an die Beschwerdestelle
Das Konzept des BJV kann als Orientierung verwendet werden. Da jedoch jeder Verein anders strukturiert ist, ggf. unterschiedliche Sportangebote sowie Ansprechpartner/innen hat, muss das eigene Konzept an die jeweiligen Bedürfnisse des Vereins angepasst werden. Schutzkonzepte müssen daher individuell erarbeitet werden und die Gefahren erfassen, die mit einer Nutzung des (Sport)Angebots oder des Vereins verbunden sein können.
Hinweis zur Vorlagepflicht/Zugänglichkeit:
Die Jugendämter können die Vorlage eines Schutzkonzeptes fordern, wenn erkennbar wird, dass der Kinder- und Jugendschutz im Angebot oder im Verein nicht gesichert ist. Das erarbeitete Konzept des Vereins ist zu veröffentlichen (z.B. auf der Homepage) und muss damit für alle transparent und zugänglich sein.
Weitere Details und Informationen, z.B. zu den notwendigen Inhalten des Schutzkonzeptes oder zum Ordnungsverstoß, können aus dem beigefügten Erläuterungsschreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport entnommen werden. – hier das Erläuterungsschreiben
Bitte nehmt die gesetzliche Verpflichtung ernst, denn das Konzept dient nicht nur dem Schutz unserer Kinder und Jugendlichen, sondern allen Trainern, Vereinsfunktionären sowie dem Betreuungspersonal. Es wird auch empfohlen alle bereits erarbeiteten Konzepte auf Aktualität zu überprüfen.
Bei Rückfragen wendet Euch gerne an Andrea Harnoth, BJV-Beauftragte für Kinderschutz und Prävention interpersonaler Gewalt und Belästigung.