Stärkung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement 

Der Bundesrat hat nun dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit unter anderem die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöht.

Die Übungsleiterpauschale wird ab 1. Januar 2026 auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro erhöht.

Das Gesetz sieht auch vor, im Vereinsrecht die Haftungsprivilegien für Ehrenamtler zu erweitern. Ziel sei es, das Ehrenamt rechtlich abzusichern, die gesellschaftliche Anerkennung zu stärken und mehr Menschen für ein Engagement in Vereinen zu gewinnen, so die Gesetzesbegründung.

Wie es weitergeht:

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt überwiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Zusammenfassende Infos zu weiteren Änderungen im Steueränderungsgesetz – hier der Link

Achtung

Termine:
* Meldeschluss zur Landes-Kata-Meisterschaft beachten: 17. Mai

Ehrungen:
Nächster Termin für Anträge auf Auszeichnung ist der 31.07.2026 für die nächste Sitzung des Ehrenrates am 27.08.2026

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