Für einen reibungslosen Ablauf ist Folgendes rund ums Startrecht zu beachten:
- startberechtig sind Einzelvereine oder Kampfgemeinschaften (max. zwei Vereine)
- Gaststarter sind nicht gestattet
- Die Sportler kämpfen nur in der eingewogenen Gewichtsklasse
- ein „Hochschieben“ in eine höhere Gewichtsklasse ist nicht gestattet.


