Kinderschutz in den Vereinen

Der BJV hat in Anlehnung an die Beschlüsse vom DOSB, DSJ und DJB beschlossen, dass jeder Verein ein Kinderschutzkonzept zu erarbeiten hat und einen Präventionsbeauftragten benennen muss. Hier gibt es in unserem Landesverband noch Nachholbedarf.

Zwei Drittel unserer Vereine sind vorbildlich und haben sowohl alle Forderungen umgesetzt als auch durch Zertifizierungen sowie Aus- und Weiterbildungen auf diesem Gebiet die Normen übertroffen.

„Nach erneuter Prüfung musste ich feststellen, dass ca. ein Drittel unserer Vereine, unkooperativ sind und sich nicht zurückmelden“, bemängelt BJV-Präventionsbeauftragter Matthias Störzner. „Dabei weiß ich nicht ganz genau, ob diese betroffenen Vereine vielleicht doch ein Konzept haben, aber einfach nicht darüber informieren.“

Mit dem BJV-Kinderschutz-Konzept ist jedem Verein ein Leitfaden an die Hand gegeben worden, der von den Vereinen als Grundlage für ihr Kinderschutzkonzept genutzt werden kann.

Der Vorstand bittet nun alle betreffenden Vereine, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und bis zum 10. März 2023 das Kinderschutzkonzept vorzulegen. Zur Mitgliederversammlung am 19. März 2023 soll in allen Vereinen dieses Konzept vorhanden sein.