Einführung des digitalen Judopasses

Der Deutsche Judo-Bund treibt mit hohem Tempo die Einführung eines digitalen Judopasses voran. Im Brandenburgischen Judo-Verband beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe mit diesem Thema.

Es gibt noch viele klärungsbedürftige Fragen zum digitalen Judopass. Die hat die Arbeitsgruppe mit Schreiben vom 17.11.2023 an den DJB gerichtet.

Bislang steht eine inhaltliche Beantwortung des Schreibens noch aus. Der DJB hat aber bereits mitgeteilt, dass die Jahressichtmarken für 2024 auch ohne die Preisgabe personenbezogener Daten erworben werden können.

Der BJV steht dem Thema der Digitalisierung aufgeschlossen gegenüber. Dafür sind im Vorfeld neben der Klärung ganz praktischer Fragen auch Belange des Datenschutzes, der IT-Sicherheit, Kosten- und Haftungsfragen gewissenhaft zu prüfen. Dem BJV ist es ein wichtiges Anliegen, dass diese Prüfung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Sportbetrieb hat. Er wird beim DJB daher weiterhin für eine Anpassung des Zeitplanes werben und gemeinsam mit dem DJB nach Lösungen suchen.

Zum jetzigen Zeitpunkt verarbeitet der BJV keine personenbezogenen Daten von Judoka aus seinen Mitgliedsvereinen zur Umsetzung des Projektes „Digitaler Judopass“. Er fordert derzeit auch keinen Mitgliedsverein auf, die Daten seiner Mitglieder zur Einführung des digitalen Judopasses an den BJV oder an den DJB zu übersenden.

Sobald der DJB die erbetenen Informationen bereitgestellt hat, wird die Prüfung des Projektes im BJV fortgesetzt. Die Mitgliedsvereine werden über neue Erkenntnisse schnellstmöglich informiert.

Zur Infomation hier das Schreiben an den DJB